BACEJUMP – Trampolinhalle

  1. Die Benutzung der von der Funpark Landau GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Flächen birgt grundsätzlich Risiken. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Um Verletzungen zu vermeiden, müssen unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen beachtet und eingehalten werden. Diese sind an den Eingängen und Zugängen ausgehängt. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Missachtung der Anweisungen und/oder Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gegen eine oder mehreren Punkte, behält sich die Funpark Landau GmbH & Co. KG jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot, sowie weitere Schritte nach eigenem Ermessen vor ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Die Funpark Landau GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftungen für Sach- und Personenschäden, sowie Verluste von Schlüsseln, Ausweisen oder anderen Dokumenten, insbesondere bei Nichtbeachtung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
  2. Jeder Gast, der die Trampolinfläche und/oder Ninjabereich der Funpark GmbH & Co. KG nutzt, muss für die gesamte Dauer der Sprungzeit im Besitz eines gültigen Sprungzeit-Bandes sein, welches am Empfang vor der Nutzung käuflich erworben werden muss. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird von unserem Personal überprüft. Bei Regelverstößen behält sich die Funpark GmbH & Co. KG Schadenersatzansprüche vor.
  3. Bei Gruppenbuchungen (ab 15 Personen) ist immer eine Anzahlung notwendig, erst nach Zahlungseingang, die mind. 10 Tage vor dem Sprungtermin erfolgt sein muss, wird die Reservierung verbindlich.
  4. Die Weitergabe oder Übertragung von gekauften Tickets ist nicht gestattet.
  5. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ab dem 6. Lebensjahr erlaubt. Unter 8-jährige Gäste dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten springen, der ebenfalls eintrittspflichtig ist und die unter 8-jährige Person(en) auf die Fläche begleitet.
  6. Für jede Person, die die Bacejump Trampolinhalle nutzen möchte, ist ein Haftungsausschluss notwendig. Bei Personen unter 14 Jahren ist der Haftungsausschluss von einem Erziehungsberechtigten oder einer berechtigten volljährigen Person korrekt und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Funpark Landau GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, ggf. die Erziehungsbeauftragung zu kontrollieren.
  7. Schwangere, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Personen die auf Grund einer Behinderung nicht selbstständig laufen und stehen können, sowie Personen mit einem Körpergewicht von über 115 kg ist das Springen nicht gestattet. Springen unter Alkohol, Medikamenten oder Drogeneinfluss ist untersagt. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Eintrittspreises. In allen Bereichen des Funpark Landau gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
  8. Kopfbedeckungen (Mützen, Basecap, etc.) und Schals sind aufgrund von Unfallgefahren nicht erlaubt und müssen vor dem Springen entfernt werden. Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen können auf eigene Gefahr anbehalten werden.
  9. Sämtliche Hosen und Jackentaschen sind vor dem Springen auszuleeren. Schmuck, Uhren, Handys, Gürtel mit Nieten und Brillen müssen ebenfalls abgelegt werden. Gegenstände, wie selbst mitgebrachte Bälle oder andere Spiel- und Sportgeräte, sind verboten!
  10. Das Ablegen von Kleidung, Becher, Flaschen, Taschen oder sonstigen Gegenständen auf der Trampolinarena und/oder auf dem Zugangsbereich, den Rettungswegen sowie an oder vor den Notausgangstüren, ist verboten!
  11. Die Nutzung von Handys, Fotoapparaten, Videokameras, Action-Cams o.ä. ist auf der gesamten Sprung-Arena verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Verweis von der Anlage ohne Rückerstattung des Eintrittspreises! Body-Cams sind nur bei korrekter Trageweise (fest am Körper in Brusthöhe befestigt) erlaubt und dürfen keine Gefahr für den Träger selbst oder anderen Springern sein!
  12. Essen und Getränke sind auf der gesamten Trampolinanlage nicht gestattet. Während der Sprungzeit darf nicht gegessen werden. Der Mund muss immer leer sein (auch kein Kaugummi oder andere Süßigkeiten)
  13. Die Sprungflächen dürfen nur mit unseren zum Verkauf angebotenen, für die Zwecke der Nutzung unserer Trampolinhalle hergestellten, Sprungsocken oder Sprungsocken aus anderen Trampolinhallen betreten werden. Turnschläppchen, Turnschuhe oder handelsübliche Socken mit Gummibesatz sind aus Unfallverhütungsgründen nicht erlaubt. Die Benutzung des Ninja Bereichs mit kurzärmligen Shirts, sowie kurzen Hosen erhöht die Verletzungsgefahr und wird nicht empfohlen.
  14. Es ist immer nur eine Person je Trampolin gestattet. Herumtoben, Rennen, Angreifen, Schubsen oder Fangen spielen ist nicht erlaubt. Springen oder Salti über die Abdeckungen bzw. von Trampolin zu Trampolin ist nicht erlaubt.
  15. Für notwendige Pausen bitte unbedingt den Trampolinbereich verlassen und keinesfalls auf die Trampolinflächen oder Abdeckungen setzen.
  16. Das Springen vom Jump-Tower ist nur Alleine gestattet, nicht zu Zweit oder in Gruppen. Alle sportlichen Tricks und Aktivitäten erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr und sollten daher nur unter gesunder Einschätzung der eigenen körperlichen Fähigkeiten und selbstverständlich ohne Andere in Gefahr zu bringen, ausgeübt werden.
  17. Das Hochklettern an den schrägen Trampolinwänden, den seitlichen Wänden und Netzen ist verboten. Das Springen an den seitlichen Trampolinen über 1,30m (Markierung) erfolgt auf eigene Gefahr! Das Springen von der Jump-Wall auf das Trampolin ist auf Grund der hohen Unfallgefahr nicht gestattet.
  18. Während der gesamten Sprungzeit ist unbedingt darauf zu achten, auf andere Rücksicht zu nehmen und sie zu keiner Zeit durch unkontrolliertes Handeln zu gefährden.
  19. Die Nutzung des Gladiatorenbalkens erfolgt auf eigene Gefahr. Die Abstände zur Gehfläche sind seitlich auf 2m begrenzt. Das Springen vom Gladiatorenbalken ins Würfelbecken ist verboten, auch das Abstoßen beim Fallen ist zu unterlassen.

Escape Rooms Landau

  1. Die von der Funpark Landau GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Escape Rooms sind Live-Event-Spiele und können nur auf eigene Gefahr gespielt werden. Eine Gefahr besteht bei ordnungsgemäßem Handeln nicht. Die Funpark Landau GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftungen für Sach- und Personenschäden, sowie Verluste von Schlüsseln, Ausweisen oder anderen Dokumenten, insbesondere nicht bei Nichtbeachtung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen oder grob fahrlässigen Verhaltens
  2. Der Escape Room wird zu einem bestimmten Zeitraum bei einer Buchung geblockt. Verzögerungen aufgrund von Verkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Faktoren müssen bei der Anfahrt einkalkuliert werden. Bei unpünktlichem Erscheinen kann die vereinbarte Leistung nicht oder nicht im vollen Umfang erbracht und der Einlass zur Attraktion ggf. nicht gewährt werden. Das gekaufte Ticket erlischt und es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
  3. Die Funpark Landau GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, den Zutritt ohne weitere Erklärungen zu verbieten, wenn Zweifel an die Bevollmächtigung oder der Eignung eines Spielers für das Spiel vorliegen. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, Elemente aus technischen, betrieblichen, sicherheitstechnischen oder anderen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, zu schließen oder zu entfernen (Feuer, Stromausfall, Serverausfall, o.ä.). In solchen Fällen kann keine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgen.
  4. Beendet ein Spieler das Escape Room Spiel frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Eine Wiederaufnahme des Spiels ist ebenfalls nicht mehr möglich. Während des Spiels ist es nicht möglich auf die Toilette zu gehen.
  5. Im Escape Room kann es vorkommen, dass helle Lichtstrahlen oder Laserstrahlen leuchten. Es ist nicht erlaubt in die entsprechenden Strahlen zu schauen oder andere damit anzustrahlen. Die Funpark Landau GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für daraus resultierenden Personen- oder Gesundheitsschäden.
  6. Das Öffnen der Ein- und Ausgangstüren ist während des Spiels nur im Notfall erlaubt. Wenn keine Notsituation vorhanden ist, bedeutet das Öffnen der Tür gleichzeitig die Beendigung des Spiels.
  7. Jede Tür bzw. jeder Durchgang verfügt über einen Notschalter, der es ermöglicht wieder zurück in den vorherigen Raum/Zimmer zu gelangen. Die Ein- und Ausgänge sind immer von innen zu öffnen und werden nie abgeschlossen. Bei einem plötzlichen Stromausfall öffnen sich alle Türen automatisch.
  8. Für die Nutzung der Escape Rooms gibt es ausnahmslos Altersempfehlungen, die nicht bindet sind. Eine Altersvorschrift gibt es nicht, die Entscheidung, ob ein Kind für ein Escape Room Spiel geeignet ist oder nicht, obliegt immer den Erziehungsberechtigten.
  9. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen insbesondere Herz-Kreislaufproblemen, sowie Personen mit Agoraphobie (Platzangst) ist das Spielen in unseren Escape Rooms nicht gestattet.
  10. Personen die auf Grund einer Behinderung nicht selbstständig laufen und stehen können, ist das Spielen grundsätzlich erlaubt, jedoch kann es möglich sein, dass nicht alle Rätsel auf Grund der Einschränkung lösbar sind. Auch können nicht alle Räume komplett bespielt werden, da diese nicht Rollstuhlgerecht sind.
  11. Personen im Rollstuhl müssen aufgrund der Platzverhältnisse als zwei Personen gezählt werden (zahlen natürlich nur einen).
  12. Spielen unter Alkohol, Medikamenten oder Drogeneinfluss ist verboten. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Eintrittspreises. In allen Bereichen des Funpark Landau gilt ein absolutes Rauchverbot.
  13. Es dürfen beim Begehen des Escape Room keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Die Nutzung von Handys, Fotoapparaten, Videokameras, Taschenlampen oder sonstigen elektronischen Geräten, sowie Feuerzeugen ist in den gesamten Escape Rooms streng verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Verweis für alle Spieler aus dem begonnenen Spiel ohne Rückerstattung des Eintrittspreises!
  14. Essen und Trinken in den Escape Rooms ist nicht gestattet.
  15. Jeder Teilnehmer muss am gesamten Briefing vor dem Spielbeginn teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Operators sind bindend. Im Zweifelsfall ist beim Operator nachzufragen oder diesen herbeizurufen.
  16. Die von uns ggf. ausgeliehene Ausrüstung (Hilfsmittel, Tablet, GPS, Kameras, Fernbedienungen etc.) darf nur nach Anweisung des Operators benutzt werden und muss nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß zurückgegeben werden.
  17. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Operators oder unserer AGB, können die betreffenden Teilnehmer vom Escape Room ausgeschlossen und/oder das Spiel abgebrochen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Operators übernimmt die Funpark Landau GmbH & Co. KG keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
  18. Zur Lösung der Aufgaben werden keinerlei körperliche, sowie gefährliche Aktivitäten verlangt. Wer die Einrichtung, sowie die ausgeliehene Ausrüstung grob fahrlässig beschädigt, muss diese ersetzen.
  19. Während des gesamten Spieles werden die Teilnehmer durch einen Operator per Kamera überwacht. Diese Daten werden weder aufgezeichnet noch ausgewertet, sondern dienen lediglich der Sicherheit und ggf. Hilfestellung. Die Spieler eines Escape Rooms bekommen alle 15 Minuten eine Hilfeleistung zur Lösung der einzelnen Rätsel. Darüber hinaus kann jede Spielgruppe alle 10 Minuten nochmals nach Hilfe verlangen wenn dies erforderlich ist. Wenn eine Spielgruppe in der vorgegebenen Zeit von 60 Minuten die Rätsel nicht gelöst hat und somit nicht eigenständig aus den Escape Rooms kommt, müssen diese über den gekommenen Weg zurück ins Freie. Ein Anspruch auf die Lösungen der verbliebenen Rätsel besteht nicht.

20. Das Bezahlen für den Eintritt in die Bacejump-Trampolinhalle erfolgt ausschließlich Bargeldlos über unsere SB-Kassenterminals oder vorab online über unsere Webseite. Der Kauf mittels Bargeld ist nicht möglich.

21. Jeder Kunde ist für die Nutzung und Bedienung der SB-Ticketterminals selbst verantwortlich. Die Kassen sind pfleglich zu behandeln, Schäden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden wird zur Anzeige gebracht.

22. Onlinebuchungen können ausschließlich über unsere Webseite bis 30 Minuten vor der Sprungzeit gebucht werden. Unser Ticketpartner dabei ist „Regiondo“. Onlinetickets haben immer Vorrang vor Tickets die vor Ort gekauft werden.

23. Bei Gefahr oder Unfall sind die gekennzeichneten Notausgänge zu benutzen – der Aufzug stellt keinen Notausgang dar.

24. Bei einem Unfall ist unverzüglich unser Personal zu informieren, damit eine saubere Dokumentation durchgeführt werden kann.

25. Die Nutzung der Kleiderspinde erfolgt gegen eine Pfandleistung. Für den Schlüssel ist der Nutzer selbst verantwortlich. Die Funpark Landau GmbH & Co. KG haftet nicht für Schlüssel oder die Pfandleihe hierfür. Für mitgebrachte Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung.

26. Gekaufte Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Barauszahlung erfolgt grundsätzlich nicht, auch nicht bei Restbeträgen. Ebenso besteht kein Rückgaberecht bei Gutscheinen. Die Gültigkeit eines Gutscheins beträgt drei Jahre, sofern keine andere Gültigkeit auf dem Gutschein angegeben ist.

27. Grundsätzlich sind gekaufte Tickets nicht stornierbar! Bei nachweislich wichtigen Gründen, die eine Inanspruchnahme des/der Tickets für den Funpark Landau nicht ermöglichte,  kann die Funpark Landau GmbH & Co. KG aus Kulanz entgegenkommen und ggf. nach Abzug von Bearbeitungsgebühren einen Wertgutschein ausstellen. Hierzu sind wir jedoch nicht verpflichtet und entscheiden jeden fall individuell. Eine Barauszahlung erfolgt grundsätzlich nicht!

Stand März/2021